Überbrückungshilfe 3 jetzt mit Werbe- und Marketingzuschuss.

 

Viele Unternehmen und Selbstständige stehen in der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen und leiden unter Umsatzausfällen. Die Bundesregierung hat deshalb die Überbrückungshilfen erneut verlängert, die Antragstellung vereinfacht und den Umfang ausgeweitet.

 

Wussten Sie, dass Werbe- und Marketingkosten anzusetzen sind?
Und das grundsätzlich maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben des Jahres 2019. Das heißt konkret: Wenn Sie die Überbrückungshilfe erfolgreich beantragt haben, können Sie noch bis Ende Juni 2021 Marketingmaßnahmen bis zu 20.000 EUR Förderhöhe beauftragen und erhalten diese Kosten größtenteils erstattet!

 

Ein konkretes Beispiel:
Wer im Jahr 2019 Werbeausgaben in Höhe von 20.000 Euro hatte, kann nach dem aktuellen Informationsstand im Förderzeitraum bis zu 18.000 Euro (das entspricht 90 Prozent dieser Fixkosten), an Werbekosten fördern lassen – unter der Bedingung, dass die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wenn die Aufwendungen für Werbung und Marketing tatsächlich im Förderzeitraum der Überbrückungshilfe 3 bis Juni 2021 anfallen, können sie maximal in Höhe der entsprechenden Aufwendungen aus dem Jahr 2019 in den Antrag aufgenommen werden. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, lassen sich Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in einem beliebigen Zeitraum seit Gründung ansetzen.

KOMMUNIKATION LOHNZICH Überbrückungshilfe 3 Infografk Rechenbeispiel 2

Welche Kosten werden von der Überbrückungshilfe 3 abgedeckt?

Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es vom BMWI einen Musterkatalog an Leistungen (Download), die berücksichtigt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • NEU: Marketing- und Werbekosten
  • Pachten
  • Grundsteuern
  • Versicherungen
  • Abonnements
  • Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen
  • Zinsaufwendungen
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent
  • der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung
  • Personalaufwendungen pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten (sofern nicht von Kurzarbeitergeld erfasst)
  • bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten

Wonach richtet sich die Förderhöhe?

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

  • bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
  • bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
  • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

Bis zu 20.000 Euro geschenkt – für Investitionen in Ihr Marketing.

Bisher konnten Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler Überbrückungshilfen des Bundes ausschließlich für Fixkosten wie Miete, Leasing- und Personalkosten in Anspruch nehmen. Mit der Überbrückungshilfe 3 sind nun auch Investitionen in Digitalisierungsprojekte, Werbung, Marketing und E-Commerce-Dienstleistungen einmalig mit bis zu 20.000 € förder- bzw. erstattungsfähig.

Die Förderrichtlinie für den Digitalisierungszuschuss ist nicht klar und umfänglich definiert. Laut Aussagen der von uns befragten Steuerberater (prüfende Dritte bei der Antragstellung) kann demnach alles eingereicht werden, was mit Investitionen in Digitalisierung zu tun hat. 

Folgende Leistungen sind problemlos mit der Überbrückungshilfe 3 zu finanzieren:

  • Website & Online-Shops
  • Erstellung einer Online-Marketing-Strategie zur Ansprache neuer Zielgruppen
  • Beratungs- und Umsetzungsleistungen einer Online-Marketing-Agentur 
  • Einführung von Software für CRM, Personalwesen etc.
  • Lizenzgebühren für Software
  • Hardware wie Computer, Tablets, Smartphones etc.

Jetzt zugreifen und Zuschuss sichern.

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Welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung?

Förderungsfähig sind Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen mit einem coronabedingten Umsatzrückgang. Die Überbrückungshilfe 3 kann von Antragstellern bezogen werden, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat nachweisen können, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Als Vergleich wird maßgebend der Referenzmonat im Jahr 2019 herangezogen. Gesonderte Vorschriften gelten für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden. Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.

Ist die Antragstellung kompliziert?

Nein, die Antragstellung muss über eine/n Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in, Rechtsanwalt:in oder über vereidigte Buchprüfer:innen erfolgen. Die Überbrückungshilfe kann nicht direkt vom Unternehmen beantragt werden.

Unser Tipp: Auch diese Kosten werden bezuschusst und können geltend gemacht werden!

Benedikt Timmermann KOMMUNIKATION LOHNZICH

Benedikt Timmermann

Geschäftsführer bei KOMMUNIKATION LOHNZICH

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    05.05.21 – Benedikt Timmermann