Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen KOMMUNIKATION LOHNZICH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an KOMMUNIKATION LOHNZICH vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder KOMMUNIKATION LOHNZICH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen KOMMUNIKATION LOHNZICH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung KOMMUNIKATION LOHNZICH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt KOMMUNIKATION LOHNZICH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.4. KOMMUNIKATION LOHNZICH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer. KOMMUNIKATION LOHNZICH bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

1.6. KOMMUNIKATION LOHNZICH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt KOMMUNIKATION LOHNZICH zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann KOMMUNIKATION LOHNZICH 100 % der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

1.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Angebote/Zahlungsbedingungen

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar sofort zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.

2.2. Die Vergütungen sind – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt fällig und zu zahlen: 1/3 bei Auftragsvergabe, 1/3 bei der ersten Präsentation und 1/3 nach Abschluss des Projekts. Abgerechnet wird jeweils zu Phase 1 (Konzept), Phase 2 (Entwurf) und Phase 3 (Realisation).

2.3. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.

2.4. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.

3. Fremdleistungen

3.1. KOMMUNIKATION LOHNZICH ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieters.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von KOMMUNIKATION LOHNZICH abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, KOMMUNIKATION LOHNZICH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden sowie nicht anders schriftlich vereinbart nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind KOMMUNIKATION LOHNZICH spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurück zu geben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten

5.1. Layoutdateien zur Erstellung von Webseiten, Grafik- oder Druckwerken sind geistiges Eigentum von KOMMUNIKATION LOHNZICH. Hier gilt das Urheberrecht. Wenn ein Kunde diese Daten erwerben möchte, wird hierfür ein Lizenzvertrag (Werknutzungsrecht) erstellt und dem Kunden weiterverrechnet.

5.2. Hat KOMMUNIKATION LOHNZICH dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von KOMMUNIKATION LOHNZICH verändert werden.

5.3. Die Gefahr des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4. KOMMUNIKATION LOHNZICH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von KOMMUNIKATION LOHNZICH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Gegenseitige Information Auftraggeber und -nehmer verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten.

7. Konkurrenzausschluss/Ausschließlichkeit

7.1 KOMMUNIKATION LOHNZICH verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und ihm auf Verlangen während der Auftragsdauer Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende direkte Wettbewerber, Produktbereiche, Produkte oder Dienstleistungen zu gewähren. Eine Verlängerung dieser Ausschließlichkeit über die Auftragsdauer hinaus kann gegen eine entsprechende Vergütung vereinbart werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, KOMMUNIKATION LOHNZICH zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe beauftragt.

8. Vertraulichkeit/Geheimhaltung auf Gegenseitigkeit/Datenschutz

8.1 Alle Informationen, welche KOMMUNIKATION LOHNZICH im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.

8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen KOMMUNIKATION LOHNZICH betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

9. Haftung/Inhalte

9.1. KOMMUNIKATION LOHNZICH haftet nur für Schäden aus Vertrag oder Delikt, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

9.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

9.3. Mit der Abnahme bzw. Freigabe des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.4. KOMMUNIKATION LOHNZICH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

9.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller KOMMUNIKATION LOHNZICH übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber KOMMUNIKATION LOHNZICH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.6. Die von KOMMUNIKATION LOHNZICH gelegten Links auf der eigenen Website oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von KOMMUNIKATION LOHNZICH zu tun. KOMMUNIKATION LOHNZICH ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftragsproduktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt KOMMUNIKATION LOHNZICH aber auch jegliche Haftung ab.

9.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei KOMMUNIKATION LOHNZICH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10. Gewährleistung

10.1. KOMMUNIKATION LOHNZICH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. KOMMUNIKATION LOHNZICH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann KOMMUNIKATION LOHNZICH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von KOMMUNIKATION LOHNZICH als Gerichtsstand vereinbart.

12.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Essen, April 2017